- 25.04.2025
- Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR)
Plädoyer für einen übernahmerechtlichen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag
Die Erfolgsaussichten von öffentlichen Übernahmen in Deutschland werden erheblich durch „back-end“ Spekulationen von Hedgefonds beeinflusst. Diese hochprofessionellen Investoren verstehen es meisterlich, das Zusammenspiel aus Übernahme- und Konzernrecht (samt seinem wohlmeinenden Minderheitenschutz) zum eigenen Vorteil auszunutzen. Die damit verbundenen negativen Effekte sind seit Jahren bekannt und beschäftigen die Gerichte bis zur Belastungsgrenze. Dennoch fehlt zu einer wirksamen Abhilfe bislang der rechtspolitische Wille. Nun lässt sich einwenden, dass das Schicksal von ein paar Übernahmevorhaben pro Jahr nicht über das Wohl und Wehe der deutschen Volkswirtschaft entscheidet. Das jedoch greift zu kurz. Ein funktionierender Kapitalmarkt ist Grundvoraussetzung für den hiesigen Wirtschaftsstandort. Der Übernahmemarkt ist zwar nur ein Teil des Kapitalmarkts, aber ein wichtiger. Es ist bezeichnend, dass in den am stärksten prosperierenden Volkswirtschaften öffentliche Transaktionen und die anschließende Integration der übernommenen Unternehmen in der Regel deutlich zügiger als in Deutschland möglich sind.
Dieser Artikel behandelt die Ursachen und Auswirkungen der „back-end“ Spekulationen und plädiert für die Einführung eines übernahmerechtlichen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags (BGAV). Ein solcher stünde im zeitlichen Zusammenhang mit einer Übernahme und unterläge durch Etablierung eines Markttests besonderen Regelungen zur Ermittlung von Ausgleich und Abfindung. Dadurch ließe sich ein ernstes Problem für den Wirtschaftsstandort Deutschland wirksam lösen, ohne gleichzeitig das austarierte Konzernrecht grundlegend anpassen zu müssen.
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