- 27.06.2025
- Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR)
Aufsichtsratspraxis und Reform des Aufsichtsratsrechts
Der Aufsichtsrat ist heute mehr denn je gefordert. Das Recht des Aufsichtsrats ist jedoch in die Jahre gekommen und wird dem nicht mehr gerecht. Darüber besteht weithin Einigkeit. Eine ganze Reihe teilweise sehr unterschiedlicher Reformvorschläge liegen vor. Diese sind im Hinblick auf ihre dogmatische Stimmigkeit und im Lichte der heutigen Aufsichtsratspraxis und internationalen Erfahrungen zu vermessen. Ausgangspunkt ist, dass die Aufgabe des Aufsichtsrats nicht nur eine nachträgliche Kontrolle, sondern eine vorausschauende Überwachung und Beratung ist. Das ist zwar vom Bundesgerichtshof anerkannt, sollte aber im Aktiengesetz selbst transparent klargestellt werden. Daraus folgen viele weitere, strittige Fragen, etwa Größe des Aufsichtsrats, Zusammensetzung, Annexkompetenzen und Hilfsgeschäfte, Ausstattung und Aufsichtsratsbüro, Stellung des Aufsichtsratsvorsitzenden, Information des Aufsichtsrats in der Gesellschaft und nach außen (Investorendialog), Anforderungen an den Aufsichtsrat und seine Mitglieder, vor allem was Sachkunde und Unabhängigkeit angeht, Finanzexperten, Prüfungs- und andere Ausschüsse, Pflichten und Haftung der Aufsichtsratsmitglieder, auch im Hinblick auf Interessenkonflikte, und Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Bei alledem fragt sich, wo Reformen ansetzen sollten, nur im Aktiengesetz oder auch im DCGK. Dabei kommt es auf Transparenz und Flexibilität an, Überregulierung ist zu vermeiden.
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