- 01.09.2025
- Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR)
Die Rechtsfähigkeit der nicht eingetragenen Personengesellschaft nach dem MoPeG – Ansätze zur Korrektur eines verfehlten gesetzgeberischen Konzepts
Die Festlegung der Voraussetzungen, unter denen Verbände Rechtsfähigkeit erlangen, zählt zu den zentralsten Regelungsgegenständen einer jeden Rechtsordnung. Von ihnen hängt nicht allein ab, wer aktiv und passiv am Rechtsverkehr teilnehmen kann, sondern in der Folge auch, wem Vermögenswerte zuzuordnen sind. Die Verleihung der Rechtsfähigkeit, selbst wenn man diese von der vollwertigen Rechtssubjektivität trennen will, wirkt sich damit unmittelbar im Schuld-, Sachen-, Prozess-, Vollstreckungs- und Insolvenzrecht aus. Das neue Personengesellschaftsrecht wollte in dieser elementaren Frage insbesondere bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts endlich das geschriebene dem gelebten Recht anpassen und damit für Rechtssicherheit sorgen. Die im MoPeG enthaltenen Regelungen sind aufgrund ihrer übermäßig subjektiven Ausrichtung indes von erheblichen Defiziten geprägt, die nachfolgend aufzuzeigen und angemessenen Lösungen zuzuführen sind.
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