- 15.05.2025
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Vertragsstrafen im Lieferkettenrecht
Im Anwendungsbereich von LkSG und CSDDD kann es für Unternehmen sinnvoll (und mitunter sogar verpflichtend) sein, die eigenen Zulieferer vertraglich zur Befolgung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten zu verpflichten. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass auch die Beeinträchtigung der Umwelt oder der Menschenrechte allein durch den Zulieferer vielfach negative rechtliche und tatsächliche Auswirkungen auf das nach Maßgabe von LkSG und CSDDD verpflichtete Unternehmen hat. Aus Sicht des Unternehmens erscheint es naheliegend, die Befolgung der vertraglichen Pflichten durch die Vereinbarung von Vertragsstrafen abzusichern.
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