- 12.02.2026
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Insolvenz eines Versicherungsunternehmens – Der Pfleger im Insolvenzfall nach § 317 VAG
Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 1 VAG ist für den Fall der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens ein Pfleger zur Wahrung der Rechte der Versicherten nach den §§ 315 und 316 VAG zu bestellen (Pfleger im Insolvenzfall). Dessen rechtliche Einordnung ist mangels Praxisrelevanz in der Vergangenheit bislang wissenschaftlich kaum beleuchtet.
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